Das Recht und die Möglichkeiten nach Schädel-Hirnverletzung
Am 26. März 2009 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Welche Auswirkungen hat diese Konvention eigentlich für Menschen, die nach einem unbeschwerten Leben plötzlich und unvorhersehbar eine Schädel-Hirnverletzung erleiden. Welche Hilfen können sich die Betroffenen und ihre Angehörigen aus dieser verbindlichen Norm ziehen. Unter Nutzung der Sozialen Problemlösemethode Zukunftswerkstatt wollen wir in dieser Seminarveranstaltung die gemeinhin als Behindertenrechtskonvention bekannte Vereinbarung für Menschen mit einer schweren Schädel-Hirnverletzung nutzbar machen.
In diesem Seminar soll über die Soziale Problemlösemethode Zukunftswerkstatt die UN Behindertenrechtskonvention auf ihr Möglichkeiten und Grenzen für Schädel-Hirnverletzte abgeklopft werden. Die Zukunftswerkstatt ist eine soziale Problemlösemethode. Mit ihr wollen wir diese Beratungsmethode er- und bearbeiten.
Der Ablauf einer Zukunftswerkstatt erfolgt in drei Phasen:
1. In der Kritikphase werden die Fakten auf den Tisch gelegt. Alles Brennende, Problematische, Schwierige, Kritikwürdige wird be- und genannt;
2. In der Phantasiephase wird ein Wunschhorizont aufgebaut und nach phantastischen Lösungen für die in der Kritikphase genannten Punkte gesucht. Diese phantastischen Lösungen werden dann
3. in der Realitätsphase auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft und realisierbare Projektideen erarbeitet
Kursinhalt
- Soziale Problemlösemethode Zukunftswerkstatt
- Behindertenrechtskonvention
- Schädel-Hirnverletzung
Zielgruppe
- Therapeuten/-innen
- Angehörige
- Hirnverletzte
Referenten
- Dr. Carsten Rensinghoff
Promotion in Behindertenpädagogik
Uhrzeiten:
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
| Seminar-Nummer | |
| Start des Seminars | 26.08.2014 |
| Ende des Seminars | 26.08.2014 |
| Unterrichtseinheiten | 8 |
| Veranstaltungsort | Hannover |
| Gebühr | 0 € |

