Fortbildungspunkte
Seit dem 1.Januar 2007 besteht eine Fortbildungspflicht für alle Heilmittelerbringer mit eigener Kassenzulassung wie auch für die fachlichen Leiter.
In einem Zeitraum von 4 Jahren muss der Erwerb von 60 Fortbildungspunkten, das bedeutet 15 Fortbildungspunkte pro Jahr, nachgewiesen werden. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Selbstverständlich erfüllen unsere Seminare die uns bekannten formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Anerkennung. Ansonsten finden Sie Infos in den Rahmenempfehlungen der zuständigen Krankenkassen.

