Fortbildungspunkte

Seit dem 1.Januar 2007 besteht eine Fortbildungspflicht für alle Heilmittelerbringer mit eigener Kassenzulassung wie auch für die fachlichen Leiter.
In einem Zeitraum von 4 Jahren muss der Erwerb von 60 Fortbildungspunkten, das bedeutet 15 Fortbildungspunkte pro Jahr, nachgewiesen werden. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Selbstverständlich erfüllen unsere Seminare die uns bekannten formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Anerkennung. Ansonsten finden Sie Infos in den Rahmenempfehlungen der zuständigen Krankenkassen.

Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V Fortbildung

Fortbildungsverpflichtung

Kurzmitteilung

Seminarthemen 2012 u.a.:
-Basale Stimulation®
-Dorn-Methode
-Fatigue Management
-Handschienen Workshop
-Kinesiologie
-K-Taping®
-Manuelle Therapie und Schlüsselzonenmasasge nach Dr. Marnitz
-M-Test
-Modulare Armtherapie nach Schlaganfall
-Neuropsychologische Diagnostik bei Demenz
-Patho-Physiognomik
-Qchi® Line und Qchi® Quad
-Ressourcenorientierte Beratung-Grundlagen und Strategien kompetenzerzeugender Kommunikation
-Rollstuhlanpassung
-Thera Band
-Tonus Training
-Train your Stability (Sturzprophylaxe)


Sie haben die Möglichkeit unser Programm in Druckform telefonisch oder über unsere Kontaktseite anzufordern.

nächste Fortbildung

18.02.2012
Bobath â?? Das 24-Stunden-Konzept - Einführung nach dem Bobath Konzept - Mobilität im Alltag

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